Sonderseite Fußballplatz


Es lag seit Jahren ein Angebot,  
von den Nachbarn des Fußballplatzes 
Grau/Klampfl und Sliwinski (jetzt: Bandyla) vor,

dem Sportverein zu helfen,

 seinen illegal errichteten Fußballplatz zu legalisieren. 


O.g. Nachbarn besitzen in Grundbuch und Rezess eingetragene Nutzungsrechte auf einem Teilgrundstück des Fußballfeldes,
das der Gemeinde gehört,
aber von ihr selbst nicht genutzt werden darf.

Abgesehen davon,
dass der Sportverein es nicht nötig hatte 
vor Baubeginn des Sportplatzes 
eine Baugenehmigung einzuholen,

wurden diese Nutzungsrechte rechtswidrig überbaut.

Ein weiteres Teilgrundstück, ebenfalls überbaut, 
beinhaltet einen Teil des ehemaligen legalen Bachlaufes.


Das Angebot sah folgendermaßen aus:

Die o.g. Nachbarn verzichten auf ihre Nutzungsrechte
auf dem Teilstück des Fußballfeldes.

Als Ausgleich kaufen sie zu Bodenrichtpreisen
 jeweils das an ihr Grundstück angrenzende Teilstück, 
das der Gemeinde gehört, 
an denen sie jetzt auch schon Nutzungsrechte haben. 

Gleichzeitig kaufen sie je ein Teilstück des ehemaligen Bachlaufs,
welches sich oberhalb der Nutzungsteilstücke anschließt.

Gleichzeitig erklären sie sich mit dem Verlauf des Hainsbaches über ihre Grundstücke einverstanden.


Die o.a. Nachbarn haben bereits Vermessungskosten getragen,
 die im Zusammenhang mit diesen Grundstücken stehen.


Nachträglich hat sich herausgestellt,
 dass weitere Vermessungskosten anstehen,
weil Bach- und Nutzflächengrundstücke gedrittelt werden müssen.

Die o.a. Nachbarn teilen öffentlich mit,
dass sie
in einer nichtöffentlichen
Gemeinderats-Sitzung am 05.07.2016
 klipp und klar erklärt
haben
dass sie nicht bereit sind
weitere Vermessungskosten zu tragen.

Wenn das Angebot angenommen werden sollte,
muss also die Gemeinde bereit sein,
die erneut angefallenen Vermessungskosten zu tragen.


Wenn das Angebot angenommen worden wäre:


Was hätte der Sportverein davon?

Der Sportverein könnte einen Fußballplatz betreiben,
 der sich zukunftssicher,
 völlig legal auf gemeindeeigenen,
von Nutzungslasten befreiten,
 Grundstücken befindet.


Was hätte die Gemeinde davon?

Die Gemeinde hätte Rechtssicherheit,
was den Verlauf des Hainsbaches
 über die Grundstücke der o.a. Nachbarn betrifft,
und müsste nicht mit einer Klage auf
Verlegung des Hainsbaches in sein altes legales Bett rechnen. 


Was hätten o.a. Nachbarn davon?

Sie hätten Rechtssicherheit 
über die Nutzung ihrer (erweiterten) Grundstücke 
und müssten nicht ständig
 mit dem Sportverein 
über die Nutzung ihrer Nutzungsrechte 
auf dem Teilstück des Fußballfeldes streiten.


Was hätten die Einwohner davon?

Einer der wichtigsten zentralen Streitpunkte wäre beseitigt.
Die Gesamtsituation wäre entspannter.
Man könnte sich vielleicht ruhiger an die Lösung
 der nächst wichtigen Probleme herantasten.


Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen:

o.g. Nachbarn müssen nicht Teilgrundstücke kaufen,
um sie zu nutzen,

sie dürfen sie sowieso nutzen!

Es ist nur ein Angebot, das jederzeit zurückgezogen werden kann.


Zum gegenwärtigen Zeitpunkt  (April 18) muß man davon ausgehen,
dass das Angebot nicht mehr aufrechterhalten wird.


Wenn das Angebot zurückgezogen ist:


Nachteile für den Sportverein

Da die Gemeinde den Hainsbach
im alten legalen Bett betreiben müsste,
würde in einer Breite von ca. 3,50 m
der oberste Streifen des Fußballfeldes
nicht mehr als Spielfeld zur Verfügung stehen.  
Außerdem würde der Bach das Restspielfeld
von der geplanten Parkfläche trennen,
und diese würde noch einmal  
um einen Streifen von 5,00 m Bebauungsfreifläche
reduziert werden,
wo auch keine Fahrzeuge (legal) parken dürften.  
Der aus dem Nutzungsstreifen-Bereich 
heraus geklagte Sportverein
könnte auch diesen Streifen in einer ca. Breite von 11,00 m

für sein Spielfeld nicht mehr nutzen.

Übrig bliebe ein Bolzplatz. 

Die Kosten für das Klageverfahren, die der Sportverein tragen müsste, würden sich möglicherweise im 4 stelligen Bereich bewegen.


Nachteile für die Gemeinde:

O.g. Nachbarn werden der Gemeinde untersagen,
den Hainsbach weiterhin auf ihren Grundstücken zu betreiben
und auf Verlegung des Hainsbaches
in sein altes legales Bett verklagen.

Die Verlegung des Hainsbaches
würde die Gemeinde ca. 6000 € kosten - etwa die gleiche Summe,
die sie jetzt für die notwendigen zusätzlichen
Vermessungskosten zahlen würde.

Hinzu kämen aber noch nicht absehbare Verfahrenskosten vor Gericht, möglicherweise im 4stelligen Bereich.


Nachteile für o.g. Nachbarn

 Keine.

Vorteile für o.g. Nachbarn

Sie könnten weiterhin alle Grundstücke nutzen,
auch das Teilstück des dann ehemaligen Fußballfeldes,
und müssten sich nicht mehr
mit dem Sportverein über die Nutzung ihrer
Nutzungsrechte streiten.

Außerdem wären ihre unteren Grundstücke
 nicht mehr durch den jetzt dort illegal verlaufenden Hainsbach geteilt.


Nachteile für die Einwohner

Die Gesamtsituation würde sich verschärfen.

Der Psycho-Krieg würde sich verschlimmern –
 ein Ende des Krieges in noch weitere Ferne gerückt.

Die Hardliner würden wieder mit dem Zeigefinger 
auf Andreas Klampfl zeigen 
und die Weicheier würden es ihnen nachtun.

Man würde wieder Andreas Klampfl für die Misere,
die sie selbst verursacht haben,
 verantwortlich erklären.


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