Chronik des Psycho-Krieges 11
07.05..18


1. Anzeige wegen des Verdachtes auf Untreue 

2. Zersetzung 


In einer Demokratie ist es das Recht eines jeden Bürgers, 
auf vermeintliche Rechtsverstöße, auch und gerade von Amtspersonen, aufmerksam zu machen und diese von Rechts wegen überprüfen zu lassen.


Andreas Klampfl stellte deshalb am 09.02.2009 
bei der Kommunalaufsicht des Landkreises 
gegen den ehem. BM Heinz Thomas 
(zum damaligen Zeitpunkt Gemeinderatsmitglied)
 eine Anzeige wegen des Verdachts auf Untreue.
Er tut dies erst zu diesem Zeitpunkt, 
weil die Verjährungsfrist abzulaufen drohte.


Zitat aus der Begründung von A. Klampfl:


Wie sich aus der Antwort des Landrates ergibt,
gilt zwar eine Verjährungsfrist von 10 Jahren,
nach Ablauf  ihrer Amtszeit 
kann jedoch gegen ehrenamtliche Bürgermeister
kein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.

Was den Straftatbestand der Untreue anbelangt,
war die Verjährungsfrist bereits nach 5 Jahren abgelaufen.

Somit konnte die Anzeige nicht weiter juristisch verfolgt werden.


Zu dieser Sache wurde auf einer Gemeinderatssitzung beschlossen,  
zu einer Einwohnerversammlung einzuladen,
„…um Klarheit zu schaffen und Diskrepanzen auszuräumen.“
(TA vom 05.03.09)


Am 16.03.2009 fand dann die Einwohnerversammlung statt.
Anwesend waren zahlreiche Einwohner, 
Bürgermeisterin Lange, die Gemeinderäte, 
VG-Chef Herr Heddergott und Herr Martin von der Rechtsaufsicht.
Die Versammlung wurde von Landrat Henning moderiert.

Nach Eröffnung durch Bürgermeisterin  Lange
und nach einleitenden Worten des Landrates
kam dann GR-Mitglied Heinz Thomas schnell zur Sache:

In einer emotionalen, teils Hass erfüllten Rede
deklarierte er den anwesenden A. Klampfl zum Feind,
warf ihm Verleumdung vor,
es habe nie ein Schwarzgeldkonto gegeben,
beschimpfte ihn als Nestbeschmutzer
und er, Klampfl sei ein Lügner.
Das hat die Stimmung im Saal 
dermaßen gegen Klampfl aufgeheizt, 
dass dieser diese als Lynchjustizstimmung empfunden hat.

Der Charakter der Veranstaltung war von vornherein nicht dazu geeignet,  
„Klarheit zu schaffen und Diskrepanzen auszuräumen.“

Es ging offensichtlich darum, 
das Thema „Schwarzgeldkonto“ endgültig loszuwerden 
und denjenigen, der es aufgedeckt hatte, zu diskreditieren.
Tatsächlich wurde das Thema so nur unter den Teppich gekehrt


Klarheit schaffen und Diskrepanzen ausräumen sieht anders aus!


Klampfl wurde nun im Verlauf der Einwohnerversammlung aufgefordert 
sich zu entschuldigen.
Das tat er aber nicht.

Wofür sollte er sich auch entschuldigen?

Dafür, dass er zufällig (siehe Chronik 02) einen Missstand aufgedeckt hat 
und von seiner Pflicht als Gemeinderat, 
und seinem Recht als Bürger Gebrauch gemacht hat, 
dafür zu sorgen, 
dass rechtliche Überprüfungen vorgenommen werden?


Völlig aus dem Zusammenhang gerissen,
und aus dem Nichts heraus, 
drehte sich der in der ersten Reihe sitzende 

Gemeinderat

Werner Thomas 

zu den Versammelten um
und sagte:
Werner Thomas 

zu den Versammelten um
und sagte:

„Soweit wir wissen, trägt er eine Waffe,
und ich habe Angst ihm im Dunklen zu begegnen.“


Spätestens nach dieser öffentlichen Äußerung,
die im laufenden Psychokrieg
den bisher absoluten Höhepunkt darstellt,
müsste eigentlich jedem klar sein,
wie hier in Asbach Hemmschwellen unterschritten werden
und wie dieser Psychokrieg funktioniert.


Es ist doch leicht durchschaubar, 
was derjenige, der eine solche Äußerung an solcher Stelle,
 in dieser Form in die Öffentlichkeit bläst, 
bewirken will:

- …er will vom eigentlichen Thema ablenken!

- …er hat nicht die Absicht sich sachlich, demokratisch auseinanderzusetzen.

- ...er will stattdessen das Ansehen des „Gegenübers“ beschädigen 
und dessen Ruf diskreditieren.


Tatsache ist: 
Als Jäger besitzt Klampfl eine Schusswaffe. 
Wenn Klampfl seine Waffe transportiert, 
dann nur auf dem Weg von oder zur Jagd. 
Man kann ihm dabei gar nicht zu Fuß begegnen, 
weil er entweder im Auto oder auf einem Quad sitzt 
und direkt auf seinem Grundstück losfährt oder ankommt. 
Außerdem muss man wissen, 
dass Klampfl seine Jagdwaffe weder tagsüber noch nachts 
offen
transportiert, 
obwohl das Waffengesetz (§ 13 Absatz 6 WaffG), 
ihm dies auf dem Weg zur Ausübung der Jagd, 
erlauben würde.
Er transportiert seine Jagdwaffe 
immer
 
in einer verschlossenen Box.

Werner Thomas aber unterstellt mit seiner Äußerung, 
Klampfl trage diese Waffe, 
wenn man ihm „im Dunklen begegne“! 
So wird assoziiert, 
man könnte Andreas Klampfl nachts unvermutet gegenüberstehen, 
und dieser hätte dann eine Waffe in der Hand!

(An sich schon eine Absurdität, als hätte dieser nachts nichts Besseres zu tun 
als durch das Dorf zu laufen.)


Damit erweckt Werner Thomas den Eindruck, 
Klampfl sei in der Lage, 
einen anderen Menschen mit dieser Waffe 
zu bedrohen, zu verletzen oder gar zu töten.

Dies ist die bisher schwerste psychische Verletzung,
die Andreas Klampfl 
in diesem mittlerweile 18 Jahre dauernden Psychokrieg 
zugefügt wurde.

Mein Fazit:


Für diese Äußerung von Werner Thomas 
gab es keinerlei realen Grund im Verhalten Klampfl’s.

Das lässt für mich nur einen Schluss zu: 
Es war eine gezielte, wohl überlegte Aktion.
Wo lernt man so etwas?


In der von Erich Mielke erlassenen Stasi - „Richtlinie Nr. 1/76 
zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV)
2.6.2. 
Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung“ 

steht wörtlich:
„…Bewährte Formen der Zersetzung sind:

- systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener … unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und … diskreditierender Angaben“.


Zersetzung!
Genau das geschieht meiner Meinung nach hier in Asbach im Jahr 2009 
unter den Augen und Ohren 
eines Landrates, eines Verwaltungsgemeinschafts-Chefs 
und eines Rechtsaufsichtsbeamten, 
ohne dass einer dieser Herren aufgestanden wäre
und wenigstens gesagt hätte:
„Das gehört hier nicht hin!“,
oder sich in irgendeiner anderen Form gegen
solche Äußerungen und Methoden verwahrt oder distanziert hätte.

Sollten mir bei meinen Recherchen Fehler unterlaufen sein, so bitte ich um Mitteilung.

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