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Chronik zur Abwahl der Bürgermeisterin 2017


Chronik zur Abwahl der Bürgermeisterin 2017:


Teil 1 Vorwort

Teil 2 DAB Heddergott Teil 3 Brief Ihlefeld Teil 4 Gerü-Aktionen Teil 5 Antrag-Abwahl

Teil 6 EinlGMR-Sitz


Teil 7 Brief Zemter

Teil 8 TLZ  28.09.17 Teil 9 GRS 29.09.17 Teil 10 TLZ 14.10.17 Teil 11 TLZ 19.10.17 Teil 12 TA 27.10.17

Teil 13 TA 28.10.17 Teil 14 TLZ 12.12.17 Teil 15 HNA 12.12.17 Teil 16 Resumee

Chronik zur Abwahl der Bürgermeisterin 2017-Teil 13:


TLZ + TA-Artikel 28.10.17 
Die Tatsachen des Herrn Heddergott


Mit diesem Artikel macht sich Jürgen Backhaus, und damit TA und TLZ,
 zum reinen Sprachrohr des Herrn Heddergott 
- wie man sich durch Lesen vergewissern kann:
Kein anderer Bezug, kein
Wort, 
geschweige denn Inhalte der Gegendarstellung von Frau Tylkowski, 
die zum Zeitpunkt dieses Artikels Backhaus seit 3 Tagen vorlag
- nur Heddergott
, Heddergott, Heddergott und nochmals Heddergott.

Nun zu den Tatsachen des Herrn Heddergott
 
Was macht Heddergott hier?

1. Er versucht permanent ihren Umgang mit Geld an den Pranger zu stellen.
2. Er erhebt einen Vorwurf in den Rang einer Tatsache
(siehe Vermessungsangelegenheit). 
3. Er tritt private Angelegenheitenn zum wiederholten Male breit 
und nennt dies Tatsachen.
4. Er begeht datenschutzrechtliche Verletzungen.
5. Er greift Reaktionen von 2 Bürgern heraus, in denen sich Vorbehalte gegen die BM äußern, die sich aber nicht auf amtliche Verfehlungen stützen und deren Glaubwürdigkeit keinesfalls belegt ist.


Es sind eben doch nur
 
"Spekulationen und Verdächtigungen"
, 
die auch gar nicht beweisbar sein
müssen.
Denn um die Bürgermeisterin abzuwählen, bedarf es laut ThürKO 
keinerlei Begründung und eben auch keinerlei Beweise.

Stattdessen muss sie in Mißkredit gebracht werden, 
sodass die Bürgerinnen und Bürger die zahlreichen Verdienste vergessen 
und nur noch auf die eine hervorgezerrte Schwachstelle fixiert sind,
damit sie bei der Abwahl an der richtigen Stelle ihr Kreuz machen.
Wer ist hier der Bauernfänger?


"Spekulationen und Verdächtigungen"
  werden also
auch in dieser Zeitung bewußt lanciert 
und  dienen dazu, die Amtsperson in der Öffentlichkeit zu demontieren.

Weshalb sonst darf Heddergott unwidersprochen 
noch mal was draufpacken,
in fast der Hälfte des Artikels weitere,
sich auf die Privatperson beziehende Informationen "lüften"?

Wenn er schreibt: 
"Es wäre Gemeinderat und VG lieber gewesen, 
die Dinge nicht öffentlich zu diskutieren", 
führt er sich selbst ad absurdum, 
denn genau das Gegenteil macht er zwei Sätze weiter.

Der Rufmord besteht ja gerade darin: Die privaten Geldangelegenheiten  der Privatperson Ulrike Tylkowski werden in der Öffentlichkeit so breitgetreten, dass der Eindruck entstehen soll, mit den amtlichen Geldangelegenheiten
nehme sie es nicht so genau.


Geschickt lenkt Heddergott in einem Nebensatz
("dass der Käufer, der einst die Flurneuordnung verhinderte")

zum wiederholten Mal von seinem eigenen Versagen ab, 
bei der Flurneuordnung falsch beraten zu haben, 
indem er den erklärten Erzfeind der Alt-Asbacher zum wiederholten Mal
als Verschulder bezeichnet.

Zum Vorwurf 
"Gemeinderatsbeschluss im Juli 2016, 
aus dem über 5000 Euro Vermessungskosten resultierten...."
und zur 
"Kaffee und Kuchen-Story"
hat die Bürgermeisterin bereits nach dem 25.08.17 
in ihrer Stellungnahme zum Abwahlantrag 
ausführlich Stellung bezogen:

Auszug aus: Stellungnahme zum Abwahlantrag


Es ist eine Dreistigkeit hoch drei, zu behaupten, 
sie 
"selbst verbreitet ihre Uneinsichtigkeit über Medien".

Heddergott darf seine Sicht via Medien verbreiten, 
Tylkowski letzten Endes nicht,
wie dieser Artikel beweist.

In o. zitierter Zeile verbirgt sich noch eine Unverschämtheit:

Jemand, der sich wehrt, der seine Rechte wahrnimmt, wird als uneinsichtig abgetan.


Tatsachen sind:
Bereits im Abwahlantrag wird die Bürgermeisterin in der Überschrift 
mit der Lüge des Amtsmissbrauchs konfrontiert.

In Punkt 3 und Punkt 4 dieses Antrags
werden ihr massiv ihre privaten Geldangelegenheiten um die Ohren gehauen,
wird der korrekte Umgang mit öffentlichen Geldern in Frage gestellt.
Ihr Recht ist es, sich dagen zu wehren.

Aber wie kann sie sich dagegen wehren?

Der Landrat wäscht seine Hände in Unschuld, 
eine Dienstaufsichtbeschwerde verläuft im Sande, 
Zeitungen berichten letztlich gegen sie,
spatestens am Schluß einer Artikelserie 
bekommt der VG-Chef 
das letzte Wort.


Welche Möglichkeit hat sie,
außer über eine Internet-Seite?


 Schräder: „Ob der Vorsitzende der VG-Uder noch würdig ist, 
sein Amt weiter zu bekleiden, 
müssen die Bürgermeiste
r der Verwaltungsgemeinschaft 2023 entscheiden.
Aber Vorsicht, ihr ehrenamtlichen Bürgermeister! 
Bis dahin könnt ihr noch ganz schnell, 
ohne dass Gründe genannt werden müssen, abgewählt werden.
Und passt auf, dass eure Privatsphäre nicht mit reingezogen wird.“


Fortsetzung folgt!
In der nächsten Folge:
Das Abstimmungsergebnis

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