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Chronik zur Abwahl der Bürgermeisterin 2017


Chronik zur Abwahl der Bürgermeisterin 2017:


Teil 1 Vorwort

Teil 2 DAB Heddergott Teil 3 Brief Ihlefeld Teil 4 Gerü-Aktionen Teil 5 Antrag-Abwahl

Teil 6 EinlGMR-Sitz


Teil 7 Brief Zemter

Teil 8 TLZ  28.09.17 Teil 9 GRS 29.09.17 Teil 10 TLZ 14.10.17 Teil 11 TLZ 19.10.17 Teil 12 TA 27.10.17

Teil 13 TA 28.10.17 Teil 14 TLZ 12.12.17 Teil 15 HNA 12.12.17 Teil 16 Resumee

Chronik zur Abwahl der Bürgermeisterin 2017-Teil 5:

Antrag auf Abwahl - Stellungnahme der BM 


Am 25.08.17 stellten die 5 Gemeinderäte (5 GR) 
einen Antrag 
auf Einleitung eines Abwahlverfahrens nach § 28, Abs. 6 ThürKo.
 

Ulrike Tylkowski:
Ich möchte, dass durch Veröffentlichungen jede/r Gelegenheit erhält, 
sich selbst ein Bild zu machen wie 

ehrverletzend, schäbig und verlogen
 

diese Anschuldigungen sind. 

Weil ich wenig Möglichkeiten zur Veröffentlichung habe, 
habe ich mich entschlossen den Weg über diese Internetseite zu wählen. 

 


Abwahlantrag:

*Mit Mauslklick auf den Artikel öffnet ein separates Fenster eine .pdf-Datei, (falls ein PDF-Reader installiert ist), die besser lesbar ist.


Stellungnahme von Frau Tylkowski zum Abwahlantrag:


In der Überschrift ist von „Amtspflichtverletzungen“ die Rede. 
Dies ist eine Behauptung/Unterstellung, 
die nicht durch Tatsachen belegt wird, 
sondern ausschließlich 
durch weitere Unterstellungen und Mutmaßungen.


Zu 1. Das Vertrauensverhältnis zwischen BM + GR ist nicht durch schuldhaftes Versagen der BM gestört, sondern durch fortgesetztes Mobbing über 4 Jahre hinweg durch einzelne Mitglieder des GR und einzelner Dorfbewohner und könnte sehr wohl repariert werden, wenn man das Mobbing einstellen würde und wieder respektvoll mit der BM umgehen würde.


Zum Beschluss vom 05. Juli 2016:
Es ist eine Lüge, die BM hätte nachträglich den Wortlaut des Beschlusses abgeändert! Es wird von den Gemeinderäten behauptet, der Beschluss habe einen Satz darüber enthalten, wie mit den Vermessungskosten zu verfahren sei. Das ist falsch!

Hier noch einmal der Vorwurf aus dem Abwahlantrag:

und hier ein Auszug* 
aus dem handschriftlichen Protokoll der Gemeinderätin Cornelia Meder
:

 

hier der entsprechende Auszug* dieser TOPs

in der Abschrift der Bürgermeisterin:



 Richtig ist: Es wurde angesprochen, dass für die Gemeinde keine Vermessungskosten entstehen sollten
Die anwesenden beiden Kaufinteressenten erklärten kategorisch, 
sie würden keinerlei weitere Vermessungskosten bezahlen, 
denn jeder von ihnen habe bereits auf eigene Kosten 
Grenzvermessungen durchführen lassen an dem in Rede stehenden Flurstück.

Es ist doch gar nicht möglich
dass daran anschließend der Gemeinderat beschlossen hätte
evtl. notwendige erneute Vermessung auf die beiden Nachbarn anteilig umzulegen!
Das kann doch ein GR gar nicht beschließen, nachdem erklärt wurde: 
„Wir bezahlen lediglich den Kaufpreis nach Bodenrichtwert!“

Und das war auch nicht Teil des Beschlusses, 
zumal man zu diesem Zeitpunkt davon ausging, 
dass keine weitere Vermessung nötig sei.  

Dass der Beschluss vom 05. Juli 2016 
„einseitig bestimmte Personen im Ort begünstigt“ 
ist ebenso sachlich falsch
Richtig ist: der Beschluss begünstigt den Sportplatz und damit die Gemeinde, 
indem er für juristisch klare und sichere Verhältnisse sorgt.
Dass „bestimmte Personen“ ein Teilstück kaufen 
und dabei auf ihr Nutzungsrecht verzichten wollen, 
ist lediglich ein Angebot ihrerseits!  


Zu 2. Hier wird mir wieder unterstellt, ich hätte einen Beschluss verändert. 
Das ist eine Lüge!  
(siehe oben!)


Zu 3. Wenn die BM dieselbe Firma für private Arbeiten auf ihrem Privatgrundstück beauftragt und privat bezahlt – Wo ist das Problem? Ob sie dabei in Zahlungsverzug gerät oder nicht, geht doch den GR absolut gar nichts an.


Zu 4. Hier werden wieder private Dinge angesprochen, die Gemeinderäte äußern hier ihre Meinung dazu. Dies kann doch nicht ernsthaft eine Begründung für einen Abwahlantrag darstellen! 
Das Thema „Kaffee und Kuchen am 1.Mai“ 
ist zudem keine Gemeinderatsangelegenheit. 
Im Übrigen wurde diese Handkasse von der Vorgängerin BM Ursel Lange übergeben, die diese jahrelang führte,
ohne
dass irgendein GR-Mitglied Anstoß daran genommen hätte. 
Seltsam.

„Bis heute ist nichts passiert“ ist sachlich falsch. Es hat zeitnah zur GR-Sitzung, 
in der das Thema angesprochen worden war, 
eine Zusammenkunft der am Kaffee-Stand Beteiligten stattgefunden, 
nämlich am 09. Juni 2017. 
Man wurde sich einig, das erwirtschaftete Geld, 
also diese Handkasse auf ein Sonderkonto bei der Gemeinde einzuzahlen. 
Würde man mit der BM sprechen, 
müsste man nicht solche falschen Behauptungen aufstellen!  


Zu 5. Die Verantwortlichen des SV setzen die BM nicht in Kenntnis, dass eine der verpachteten  Flächen für Stellplätze vorgesehen war. 

Da der Vorsitzende des Sportvereins, 
Siegfried Dellemann 
gleichzeitig Gemeinderatsmitglied ist, 
wäre es seine Pflicht gewesen
die BM in Kenntnis zu setzen über die Planung der Stellplätze!

Fazit: Es wird von eigenen Versäumnissen abgelenkt, indem man diese jemand anderem in die Schuhe schiebt und hofft: keiner merkt es!

Es wurde keine Unterverpachtung vorgenommen und schon gar nicht von der BM! Es liegt wiederum keine Amtspflichtverletzung in dieser Angelegenheit vor.

Fazit: Dieses Abwahlverfahren ist durch nichts wirklich ernstzunehmend begründet. 
Ich bewerte es als Rufmordkampagne 
und somit als bisherigen Höhepunkt 
des jahrelangen Mobbings gegen meine Person.  

Ulrike Tylkowski Bürgermeisterin


Am 12.09.2017 wurde der Antrag 
in einer nichtöffentlichen Gemeinderats-Sitzung behandelt. 
Frau Tylkowski wurde Gelegenheit gegeben, 
sich zu den Vorwürfen zu äußern. 
Die Beratung fand hinter verschlossenen Türen statt, 
sie musste den Raum verlassen.
 


Spätestens nach diesem Abwahlantrag, 
wenn nicht schon nach dem unverschämten "Antwort"-Brief,
haben diese Gemeinderäte, 
die ich einst gewählt habe und denen ich einst mein Vertrauen schenkte,
dieses Vertrauen verspielt.

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