Antrag
auf Abwahl - Stellungnahme der BM
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Am
25.08.17
stellten die 5
Gemeinderäte (5 GR)
einen Antrag
auf Einleitung eines Abwahlverfahrens nach § 28, Abs. 6
ThürKo.
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Ulrike
Tylkowski:
Ich
möchte, dass durch Veröffentlichungen jede/r Gelegenheit erhält,
sich selbst ein Bild zu machen wie
ehrverletzend, schäbig und verlogen
diese Anschuldigungen sind.
Weil ich wenig Möglichkeiten zur Veröffentlichung habe,
habe ich mich entschlossen den Weg über diese Internetseite zu wählen.
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Abwahlantrag:
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*Mit Mauslklick auf den Artikel öffnet ein
separates Fenster eine .pdf-Datei, (falls ein PDF-Reader installiert
ist), die besser lesbar ist.
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Stellungnahme
von Frau Tylkowski zum Abwahlantrag:
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In der Überschrift ist von
„Amtspflichtverletzungen“ die Rede.
Dies ist eine Behauptung/Unterstellung,
die nicht durch Tatsachen belegt wird,
sondern ausschließlich
durch weitere Unterstellungen und Mutmaßungen.
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Zu 1.
Das Vertrauensverhältnis zwischen BM + GR ist nicht durch
schuldhaftes
Versagen der BM gestört, sondern durch fortgesetztes
Mobbing über 4 Jahre hinweg durch einzelne Mitglieder des GR und
einzelner Dorfbewohner und könnte sehr wohl repariert werden, wenn
man das Mobbing einstellen würde und wieder respektvoll mit der BM
umgehen würde.
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Zum Beschluss vom 05. Juli 2016:
Es ist eine Lüge, die BM hätte nachträglich den Wortlaut des
Beschlusses abgeändert! Es wird von den Gemeinderäten behauptet, der
Beschluss habe einen Satz darüber enthalten, wie mit den
Vermessungskosten zu verfahren sei. Das ist falsch!
Hier noch einmal der Vorwurf aus dem Abwahlantrag:
und
hier
ein Auszug*
aus dem handschriftlichen Protokoll der Gemeinderätin Cornelia Meder:
hier
der entsprechende Auszug* dieser TOPs
in
der Abschrift der Bürgermeisterin:
Richtig ist: Es
wurde angesprochen, dass für die Gemeinde keine
Vermessungskosten entstehen sollten.
Die anwesenden beiden
Kaufinteressenten erklärten kategorisch,
sie würden keinerlei
weitere Vermessungskosten bezahlen,
denn jeder von ihnen habe bereits
auf eigene Kosten
Grenzvermessungen durchführen lassen an dem in Rede
stehenden Flurstück.
Es ist doch gar nicht
möglich,
dass daran anschließend der
Gemeinderat beschlossen hätte,
evtl. notwendige erneute Vermessung
auf die beiden Nachbarn anteilig umzulegen!
Das kann doch ein GR gar nicht beschließen, nachdem erklärt wurde:
„Wir bezahlen lediglich den Kaufpreis nach Bodenrichtwert!“
Und das war auch nicht Teil des Beschlusses,
zumal man zu diesem
Zeitpunkt davon ausging,
dass keine weitere Vermessung nötig sei.
Dass der Beschluss vom 05. Juli 2016
„einseitig bestimmte Personen im Ort
begünstigt“
ist ebenso sachlich
falsch.
Richtig ist: der Beschluss begünstigt den Sportplatz und
damit die Gemeinde,
indem er für juristisch klare und sichere Verhältnisse
sorgt.
Dass „bestimmte Personen“ ein Teilstück kaufen
und dabei auf ihr
Nutzungsrecht verzichten wollen,
ist lediglich ein Angebot
ihrerseits!
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Zu 2.
Hier
wird mir wieder unterstellt, ich hätte einen Beschluss verändert.
Das ist eine Lüge!
(siehe
oben!)
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Zu 3.
Wenn die BM dieselbe Firma für private Arbeiten auf ihrem
Privatgrundstück beauftragt und privat bezahlt – Wo ist das
Problem? Ob sie dabei in Zahlungsverzug gerät oder nicht, geht doch
den GR absolut gar nichts an.
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Zu 4.
Hier werden wieder private Dinge angesprochen, die Gemeinderäte äußern
hier ihre Meinung dazu. Dies kann doch nicht ernsthaft eine Begründung
für einen Abwahlantrag darstellen!
Das Thema „Kaffee und Kuchen am
1.Mai“
ist zudem keine Gemeinderatsangelegenheit.
Im Übrigen wurde
diese Handkasse von der Vorgängerin BM Ursel Lange übergeben, die
diese jahrelang führte,
ohne dass irgendein GR-Mitglied Anstoß daran
genommen hätte.
Seltsam.
„Bis heute ist nichts passiert“ ist sachlich
falsch. Es hat zeitnah zur GR-Sitzung,
in der das Thema
angesprochen worden war,
eine Zusammenkunft der am Kaffee-Stand
Beteiligten stattgefunden,
nämlich am 09. Juni 2017.
Man wurde sich
einig, das erwirtschaftete Geld,
also diese Handkasse auf ein
Sonderkonto bei der Gemeinde einzuzahlen.
Würde man mit der BM
sprechen,
müsste man nicht solche falschen Behauptungen aufstellen!
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Zu 5.
Die Verantwortlichen des SV setzen die BM nicht in Kenntnis, dass eine
der verpachteten Flächen
für Stellplätze vorgesehen war.
Da der Vorsitzende des Sportvereins,
Siegfried Dellemann
gleichzeitig Gemeinderatsmitglied ist,
wäre
es seine Pflicht
gewesen,
die BM in Kenntnis zu setzen über die Planung der Stellplätze!
Fazit: Es wird von eigenen Versäumnissen abgelenkt, indem man diese
jemand anderem in die Schuhe schiebt und hofft: keiner merkt es!
Es wurde keine
Unterverpachtung vorgenommen und schon gar nicht von der BM! Es liegt
wiederum keine Amtspflichtverletzung in dieser Angelegenheit vor.
Fazit: Dieses Abwahlverfahren ist durch nichts wirklich ernstzunehmend begründet.
Ich bewerte es als Rufmordkampagne
und somit als bisherigen Höhepunkt
des jahrelangen Mobbings gegen meine Person.
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Ulrike Tylkowski Bürgermeisterin
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Am 12.09.2017 wurde
der Antrag
in einer nichtöffentlichen Gemeinderats-Sitzung
behandelt.
Frau
Tylkowski wurde Gelegenheit gegeben,
sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Die Beratung fand hinter verschlossenen Türen statt,
sie musste
den Raum verlassen.
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Spätestens
nach diesem Abwahlantrag,
wenn nicht schon nach dem unverschämten "Antwort"-Brief,
haben diese Gemeinderäte,
die ich einst gewählt habe und
denen ich einst mein Vertrauen schenkte,
dieses Vertrauen verspielt.
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